ERZIEHUNGSHILFEN


LEISTUNGEN


Aufsuchende Familientherapie

Das therapeutische Angebot der AFT, gemäß § 27 SGB VIII, findet zeitlich begrenzt im Lebensraum der Familie statt und zeichnet sich durch einen ressourcen – und lösungsorientierten Ansatz aus, der Familien befähigen kann, Zugang zu den eigenen Ressourcen zu finden, belastende Kommunikationsmuster zu verändern, Klarheit in den Rollenmustern zu entwickeln und Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Es kommen vorrangig Methoden aus der systemischen Therapie zur Anwendung, um die gemeinsam festgelegten Ziele zu erreichen.

Die Ziele des Jugendamtes und die Aufträge der Familie werden geklärt und transparent kommuniziert.

Erziehungsbeistandschaft

Die Zielsetzung der Erziehungsbeistandschaft ist in § 30 SGB VIII gesetzlich normiert. Wir wollen dabei insbesondere auch individuell beeinträchtige und/oder sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung begleiten und sie in sozialer, schulischer und beruflicher Hinsicht fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist nach Maßgabe des § 31 SGB VIII zu gestalten. Uns geht es darum, Familien möglichst rechtzeitig durch Hilfe zur Selbsthilfe bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Letztlich sollen die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt und anerkannt werden.